Was geschieht, wenn eine E-Mail vom Spam- und Virenfilter des RHRZ abgelehnt wird?

Sollte eine E-Mail vom Spam- und Virenfilter des RHRZ als verdächtig erkannt werden, kann sie vom RHRZ abgelehnt werden. Dabei wird dem Absender der E-Mail eine Benachrichtigung über diesen Vorgang geschickt. Der Empfänger erhält keine Benachrichtigung.