Was geschieht, wenn eine E-Mail vom Spam- und Virenfilter des RHRZ abgelehnt wird?
Sollte eine E-Mail vom Spam- und Virenfilter des RHRZ als verdächtig
erkannt werden, kann sie vom RHRZ abgelehnt werden. Dabei wird dem
Absender der E-Mail eine Benachrichtigung über diesen Vorgang geschickt.
Der Empfänger erhält keine Benachrichtigung.