Im Rahmen des Campus Agreements mit Microsoft können Beschäftigte der RPTU die Microsoft Betriebssysteme Windows 10 oder Windows 11 nutzen. Dabei handelt es sich allerdings um eine sogenannte Upgrade-Lizenz. Das heißt, auf dem jeweiligen Gerät muss ein qualifizierendes Basisbetriebssystem vorhanden sein.
Welche Betriebssysteme als qualifizierendes Basisbetriebssystem gelten, können Sie auf den Informationsseiten des RHRZ zum Thema Microsoft nachlesen:
https://rz.rptu.de/dienstleistungen/software-lizenzen/microsoft/begriffserlaeuterungen#c15914
Ihre Basislizenz müssen Sie bzw. die Leitung des Lehrstuhls jederzeit nachweisen können, heben Sie daher die Rechnung gut auf und notieren Sie an zentraler Stelle, wann Sie diese Lizenz welchem Gerät zugewiesen haben.
Sollten Sie die mit einem Gerät erworbene Basislizenz für dieses Gerät nicht benötigen (z.B. weil Sie dieses Gerät ausschließlich unter Linux betreiben) ist diese Basislizenz in der Regel NICHT übertragbar auf andere Geräte.
Eine Ausnahme stellen hier lediglich OEM-Lizenzen dar, die unabhängig von einem Gerät erworben wurden. Diese sind übertragbar und können als Basislizenz genutzt werden. Hier muss neben der Rechnung auch der Original-Karton aufbewahrt werden.
OEM-Lizenzen, die mit einem Gerät gekauft wurden, sind gemäß den Lizenzbestimmungen von Microsoft nicht übertragbar und können daher nicht als Basislizenz für andere Geräte verwendet werden.