Was passiert mit Geräten auf denen bereits vor Abschluss des neuen Campus Agreements Office Professional Plus installiert wurde?

Office Professional Plus (OPP) auf Zweit- und Drittgeräten einer Nutzerin bzw. eines Nutzers sowie auf freigegeben Geräten (das sind u.a. Leihgeräte und gemeinsam genutzte Geräte ohne Hauptnutzer*in) muss deinstalliert werden.

Sollen weitere Geräte einer/s Beschäftigten mit Office ausgestattet werden, so muss auf Office 365 zurückgegriffen werden. Wenn Sie nicht über Administratorenrechte auf dem Gerät verfügen, wenden Sie sich zur Installation an Ihren EDV-Betreuer. Um die installierten Office 365-Anwendungen nutzen zu können, benötigen die Beschäftigten einen speziellen Nutzernamen mit Passwort, den Sie im Rahmen der Aktivierung ihrer Lizenz über das Serviceportal erhalten.
Darf ich nach dem Microsoft Campus Agreement auch ältere Office-Installationen verwenden?
Wer darf ein freigegebenes Gerät nach Microsoft Campus Agreement nutzen?