Hier gelten die Regeln für "Lokale Virtualisierung":
Lizenzierte Nutzer*innen sind berechtigt, über einen Volumenlizenzvertrag erworbene Windows-Software in bis zu vier virtuellen Operating system environments (OSE) lokal auf Geräten zu nutzen, die mit einem qualifizierenden Betriebssystem lizenziert sind. Wenn alle erlaubten virtuellen OSEs verwendet werden, darf der Kunde die physische OSE nur zum Hosten und Verwalten der virtuellen OSEs einsetzen.