Es wird grundsätzlich zwischen Gast-Account und WLAN-Gastzugang unterschieden.
Gast-Accounts
- Bei Gast-Accounts handelt es sich um vollwertige RPTU-Accounts. Das heißt, alle Dienste der RPTU können genutzt werden.
- Die Beantragung von vollwertigen Gast-Accounts erfolgt über dasselbe Web-Formular, wie für neue RPTU-Mitarbeiter-Accounts. Geben Sie bei der Genehmigung bitte einen passenden Status (externer Partner o.ä.) und eine entsprechende Befristung ein. Außerdem benötigen Sie den Geburtstag und -ort der Gäste.
WLAN-Gastzugang
- Wird lediglich ein WLAN-Gastzugang benötigt, finden Sie nähere Informationen hier:
https://rz.rptu.de/dienstleistungen/netz-telefonie/netzanschluss/campus-wlan/gastzugang - Unser WLAN-Gastzugangs-System hat Resourcen für bis zu 500 gleichzeitige Gast-Geräte.
Info: Sollte ein WLAN-Gastzugang für mehrere Monate benötigt werden, wird an dieser Stelle ein Gast-Account empfohlen.